Anfang April 2016 Jahres ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft getreten. Damit gelten neue Informationspflichten für Unternehmer ab 01.02.2017.
Zur Streitbeilegung verpflichtet sind gastgewerbliche Unternehmer nicht
Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.